CHF 6'192 (bisher CHF 6'077) bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule. 20% des steuerbaren Erwerbseinkommens jedoch höchstens CHF 31'824 (bisher CHF 30'960) ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule.